Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Vertraglicher Rahmen des Travia-Abonnements für Geschäftskunden: Bestellung, Lizenzen, Preise, Laufzeit, Datenrückgabe und Verantwortlichkeiten.
1. Gegenstand und Vertragsdokumente
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die « AGB ») regeln die Bereitstellung eines Abonnements der Plattform Travia – Produkt der Anbieterin, die sie konzipiert, herausgibt und vertreibt – und der zugehörigen Leistungen durch die NETZERO SWISS AG, Brandschenkestrasse 178, 8002 Zürich (die « Anbieterin »), an einen Geschäftskunden (der « Kunde »).
Sie richten sich ausschliesslich an Unternehmen, Verwaltungen und andere Einheiten, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit handeln. Sie gelten nicht für Konsumenten.
Bei Widersprüchen gelten die Dokumente in folgender absteigender Rangfolge:
- der Rahmenvertrag oder das unterzeichnete Angebot, einschliesslich seiner technischen Anhänge;
- die Vereinbarung über die Auftragsbearbeitung und die Seite Datensicherheit, auf die sie verweist;
- die Service-Levels;
- diese AGB;
- die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
Allgemeine Einkaufsbedingungen des Kunden sind nicht anwendbar, auch wenn sie mit einer Bestellung übermittelt werden, ausser die Anbieterin nimmt sie ausdrücklich schriftlich an.
2. Vertragsabschluss
Die auf der Website veröffentlichten Informationen sind kein verbindliches Angebot. Der Vertrag kommt durch die Unterzeichnung des Angebots durch den Kunden und dessen schriftliche Bestätigung durch die Anbieterin zustande, oder durch die tatsächliche Bereitstellung der Zugänge, falls diese zuerst erfolgt.
Ein Angebot ist, sofern nicht anders angegeben, dreissig (30) Tage ab Ausstellungsdatum gültig. Dem Abschluss kann eine Evaluations- oder Demonstrationsphase vorausgehen; ihre Dauer, ihr Umfang und ihre allfällige Unentgeltlichkeit werden schriftlich festgelegt und begründen keine Abschlusspflicht.
3. Umfang des Abonnements
Das Abonnement gewährt Zugang zur Plattform im im Angebot beschriebenen Umfang: aktivierte Module, Anzahl verfolgter Fahrzeuge, Anzahl namentlicher Benutzer, erfasste Standorte und Tätigkeiten, Datenvolumen, Integrationen und Support-Stufe.
- Die Lizenzen sind für Benutzer namentlich und für die Flottenfunktionen an die gemeldeten Fahrzeuge gebunden.
- Ein während der Periode entferntes und ersetztes Fahrzeug oder ein ersetzter Benutzer begründet bei gleichem Volumen keinen Anspruch auf eine zusätzliche Lizenz.
- Funktionen im Vorabzugang sind als solche gekennzeichnet; sie fallen weder unter die Service-Levels noch unter die Gewährleistung nach Abschnitt 14.
4. Inbetriebnahme
Die Inbetriebnahme folgt den Schritten Konzeption, Prototyp, Datenanbindung und begleitete Einführung. Sie wird getrennt vom Abonnement in Rechnung gestellt, pauschal oder nach Aufwand gemäss Angebot.
Die Anbieterin schuldet sorgfältiges Tätigwerden. Die Einhaltung der Meilensteine setzt die Verfügbarkeit der Ansprechpersonen des Kunden, die Lieferung der nötigen Daten und Zugänge und die Freigabe der Lieferobjekte in den vereinbarten Fristen voraus. Eine vom Kunden verursachte Verzögerung verschiebt die Meilensteine entsprechend und kann nach schriftlicher Information zur Verrechnung der gebundenen Ressourcen führen.
5. Preise und Preisanpassung
Die Preise stehen im Angebot. Sie verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), ohne Steuern. Ist die Anbieterin mehrwertsteuerpflichtig, wird die schweizerische Mehrwertsteuer zum am Rechnungstag geltenden Satz hinzugerechnet – Normalsatz 8,1 % am Datum dieser Fassung –, und die Rechnung nennt die MWST-Nummer. Allfällige ausserhalb der Schweiz geschuldete Steuern, Quellensteuern oder Abgaben trägt der Kunde.
Die Anbieterin kann ihre Preise einmal pro Kalenderjahr anpassen, mit einer schriftlichen Vorankündigung von vier (4) Monaten vor dem Verlängerungsdatum, sodass der Kunde der Verlängerung innert der ordentlichen Frist von drei (3) Monaten nach Abschnitt 7 widersprechen kann. Wird die Preisanpassung später mitgeteilt, kann der Kunde schriftlich innert dreissig (30) Tagen nach der Mitteilung auf das Inkrafttreten der Anpassung kündigen, unabhängig vom Ausmass der Erhöhung.
6. Rechnungsstellung und Zahlung
- Das Abonnement wird im Voraus nach der vereinbarten Periodizität in Rechnung gestellt: standardmässig jährlich, nach Vereinbarung monatlich.
- Leistungen nach Aufwand werden monatlich nachschüssig in Rechnung gestellt.
- Rechnungen sind innert dreissig (30) Tagen netto ab Rechnungsdatum zahlbar, ohne Skonto und ohne Verrechnung, ausser mit schriftlich anerkannten oder gerichtlich festgestellten Forderungen.
- Mit Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Ein Verzugszins von 5 % pro Jahr ist von Gesetzes wegen gemäss Art. 104 Abs. 1 OR geschuldet. Der Ersatz eines tatsächlich nachgewiesenen weiteren Schadens bleibt nach Art. 106 OR vorbehalten.
- Bei einem Verzug von mehr als dreissig (30) Tagen nach einer erfolglosen schriftlichen Mahnung kann die Anbieterin die Zugänge bis zur vollständigen Zahlung sperren; diese Sperre befreit den Kunden nicht von seinen Zahlungspflichten und begründet keinen Entschädigungsanspruch.
Einwände gegen eine Rechnung sind innert fünfzehn (15) Tagen nach Erhalt schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Fehlen eines Einwands als Indiz für die Richtigkeit der Rechnung, ohne Schuldanerkennung und ohne Verzicht auf materielle Einwände. Ein Einwand schiebt nur die Fälligkeit des tatsächlich bestrittenen Betrags auf.
7. Laufzeit und Verlängerung
Sofern das Angebot nichts anderes vorsieht, wird das Abonnement für eine anfängliche Laufzeit von zwölf (12) Monaten ab Bereitstellung der Zugänge abgeschlossen. Danach verlängert es sich stillschweigend um jeweils zwölf (12) Monate.
Jede Partei kann der Verlängerung schriftlich mit einer Frist von drei (3) Monaten vor Ablauf der laufenden Periode widersprechen. Die Kündigung wird auf das Ende der Periode wirksam, ohne Rückerstattung bereits fälliger Gebühren.
8. Änderung des Umfangs
Der Kunde kann seinen Umfang während der Periode erweitern. Zusätzliche Lizenzen werden anteilig für die verbleibende Periode zum geltenden Tarif verrechnet und auf den Hauptfälligkeitstermin abgestimmt.
Eine Reduktion des Umfangs wird auf die nächste Verlängerung wirksam, unter Einhaltung der Frist von drei (3) Monaten. Die Gebühren der laufenden Periode bleiben geschuldet.
9. Kündigung
Jede Partei kann den Vertrag schriftlich mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn die andere Partei eine schwere Vertragsverletzung begeht und diese dreissig (30) Tage nach schriftlicher Mahnung mit Angabe der Verletzung nicht behoben ist.
Die Anbieterin kann zudem mit sofortiger Wirkung kündigen bei Eröffnung eines Konkurs- oder Nachlassverfahrens gegen den Kunden, im Rahmen des anwendbaren Rechts, oder bei einer Nutzung der Plattform, welche die Sicherheit anderer Kunden beeinträchtigt.
Die Kündigung berührt fällige Gebühren nicht und schliesst den Ersatz des tatsächlich erlittenen Schadens nicht aus.
10. Service-Levels
Verfügbarkeitszusagen, Reaktionszeiten des Supports, Wartungsfenster und Gutschriftsregeln stehen auf der Seite Service-Levels, die fester Bestandteil des Vertrags ist.
11. Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich:
- eine für das Projekt verantwortliche Ansprechperson und die Administratoren seiner Organisation zu bestimmen;
- richtige und aktuelle Daten zu liefern und über die nötigen Rechte an den importierten Daten zu verfügen;
- Rollen und Rechte nach den tatsächlichen Verantwortlichkeiten zu konfigurieren und nicht mehr benötigte Zugänge unverzüglich zu entziehen;
- die Allgemeinen Nutzungsbedingungen einzuhalten und durchzusetzen, insbesondere die verbotenen Nutzungen;
- die Rechtmässigkeit seiner Nutzung nach dem für ihn geltenden Recht sicherzustellen, insbesondere im Arbeitsrecht, bei Lenk- und Ruhezeiten und beim Schutz der Daten seiner Mitarbeitenden;
- über die erforderlichen Geräte, Verbindungen und Browser zu verfügen, deren Bereitstellung nicht der Anbieterin obliegt.
12. Daten und Rückgabe
Die Daten des Kunden gehören ihm. Die Anbieterin handelt als Auftragsbearbeiterin im Sinne des DSG und der DSGVO zu den auf der Seite Auftragsbearbeitung beschriebenen Bedingungen.
Während der Vertragsdauer kann der Kunde seine Daten mit den dafür vorgesehenen Exportfunktionen und Schnittstellen exportieren. Bei Vertragsende hält die Anbieterin die Daten während dreissig (30) Tagen lesend und exportierbar zugänglich und löscht oder anonymisiert sie danach innert neunzig (90) Tagen, vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten und der verschlüsselten Sicherungen, deren Rotation die Löschung in den auf der Seite Datensicherheit genannten Fristen bewirkt.
Unterstützung bei der Übernahme – Extraktion in einem vereinbarten Format, Dokumentation der Strukturen, Begleitung des Nachfolgers – kann zum geltenden Tarif bestellt werden.
13. Geistiges Eigentum
Die Anbieterin behält sämtliche Rechte an der Plattform, ihrem Code, ihren Modellen, Oberflächen, ihrer Dokumentation und ihren Marken. Der Kunde erhält ein nicht exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht, beschränkt auf Dauer und Umfang des Abonnements.
Die Anbieterin verteidigt den Kunden gegen Ansprüche Dritter wegen Verletzung eines Immaterialgüterrechts durch die Plattform, sofern sie unverzüglich informiert wird, die Verteidigung führt und auf die Mitwirkung des Kunden zählen kann. Sie kann dann nach ihrer Wahl das Recht zur weiteren Nutzung erwirken, die Plattform ändern oder kündigen und den auf die nicht genutzte Periode entfallenden Gebührenanteil zurückerstatten. Diese Gewähr gilt nicht für Verletzungen, die auf eine nicht genehmigte Änderung, eine Kombination mit nicht von der Anbieterin gelieferten Elementen oder eine vertragswidrige Nutzung zurückgehen.
14. Gewährleistung und Ausschlüsse
Die Anbieterin gewährleistet, dass die Plattform im Wesentlichen gemäss ihrer Dokumentation funktioniert. Sie nimmt reproduzierbare Mängel, die ihr gemeldet werden, innert der in den Service-Levels festgelegten Fristen auf und setzt angemessene Mittel ein, um sie gemäss den dort genannten Umgehungszielen zu umgehen und danach zu beheben; eine Frist für die endgültige Behebung wird nicht garantiert.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die zurückgehen auf:
- eine Nutzung, die nicht der Dokumentation oder den Allgemeinen Nutzungsbedingungen entspricht;
- fehlerhafte, unvollständige oder nicht berechtigte Daten des Kunden;
- ein Gerät, ein Netz, einen Browser oder ein Drittsystem ausserhalb der Kontrolle der Anbieterin, einschliesslich einer fehlerhaften Telematikquelle;
- eine Änderung durch den Kunden oder Dritte ohne schriftliche Zustimmung.
Die von der Plattform erzeugten Kennzahlen, Schätzungen, Tourenvorschläge und Simulationen sind Entscheidungshilfen auf Grundlage der verfügbaren Daten. Sie begründen keine Garantie für betriebliche Ergebnisse, Einsparungen, Pünktlichkeit oder Einhaltung von Vorschriften.
15. Haftung
Die Anbieterin haftet für von ihr verschuldeten Schaden. Ihre gesamte Haftung, aus allen Gründen zusammen und pro Vertragsjahr, ist auf den Betrag der vom Kunden in den zwölf (12) Monaten vor dem schädigenden Ereignis tatsächlich bezahlten Gebühren ohne Steuern beschränkt.
Ausgeschlossen sind indirekte oder Folgeschäden, namentlich Betriebsausfall, Umsatzeinbussen, Kundenverlust, entgangener Gewinn, Imageschaden und Kosten für die Wiederherstellung von Daten, die der Kunde durch regelmässige Exporte hätte vermeiden können.
Diese Beschränkungen gelten nicht bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, bei Schäden an Leben, körperlicher Unversehrtheit oder Gesundheit sowie in den übrigen vom Gesetz verbotenen Fällen.
Jeder Anspruch ist innert sechzig (60) Tagen nach Entdeckung des Schadens schriftlich anzuzeigen, damit die Anbieterin dessen Folgen begrenzen kann. Eine verspätete Anzeige lässt den Anspruch nicht untergehen, doch wird Schaden, der bei sorgfältiger Anzeige hätte vermieden werden können, nicht ersetzt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
16. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für eine Nichterfüllung, die auf ein Ereignis ausserhalb ihrer zumutbaren Kontrolle zurückgeht, das sie nicht vermeiden konnte: Naturkatastrophe, Brand, bewaffneter Konflikt, behördliche Massnahme, allgemeiner Ausfall eines Telekommunikations- oder Energieanbieters, massiver Cyberangriff auf Drittinfrastrukturen, Epidemie oder behördlicher Entscheid, der die Erfüllung verhindert.
Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich. Dauert die Verhinderung länger als sechzig (60) Tage, kann jede Partei den betroffenen Teil des Vertrags schriftlich und ohne Entschädigung kündigen.
17. Vertraulichkeit und Abwerbeverbot
Jede Partei schützt die nicht öffentlichen Informationen der anderen, verwendet sie nur zur Vertragserfüllung und beschränkt den Zugang auf die Personen, die sie benötigen. Diese Pflicht gilt zwei Jahre über das Vertragsende hinaus.
Während der Vertragsdauer und zwölf (12) Monate danach unterlässt es jede Partei, Mitarbeitende der anderen Partei, die am Projekt beteiligt waren, direkt zur Anstellung abzuwerben, ausser mit schriftlicher Zustimmung.
18. Unterauftrag und Abtretung
Die Anbieterin kann für das Hosting und bestimmte technische Funktionen Unterauftragnehmer beiziehen. Sie haftet für deren Leistungen wie für ihre eigenen. Unterauftragnehmer, die Personendaten bearbeiten, sind auf der Seite Auftragsbearbeitung aufgeführt.
Keine Partei darf den Vertrag ohne schriftliche Zustimmung der anderen abtreten, ausser bei einer Übertragung an eine Gesellschaft derselben Gruppe oder im Rahmen einer Fusion, Spaltung oder Vermögensübertragung, unter Information der anderen Partei.
19. Kommerzielle Referenzen
Die Anbieterin nennt Namen und Logo des Kunden als kommerzielle Referenz nur mit dessen vorgängiger schriftlicher Zustimmung. Diese Zustimmung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.
20. Verschiedenes
- Vollständigkeit: Die in Abschnitt 1 aufgeführten Dokumente geben die vollständige Vereinbarung der Parteien über ihren Gegenstand wieder und ersetzen alle früheren Mitteilungen, Angebote, Präsentationen oder Erklärungen. Keine Verpflichtung ausserhalb dieser Dokumente bindet die Parteien ohne schriftliche Bestätigung.
- Schriftform: Jede Vertragsänderung bedarf der Schriftform. E-Mail ist zulässig, ausser für Kündigungen, die eingeschrieben oder mit qualifizierter elektronischer Signatur zu erfolgen haben.
- Teilnichtigkeit: Ist eine Bestimmung nichtig oder unanwendbar, bleiben die übrigen in Kraft, und die betroffene Bestimmung wird durch eine gültige Regelung mit gleichwertiger wirtschaftlicher Wirkung ersetzt.
- Kein Verzicht: Das Nichtgeltendmachen eines Rechts gilt nicht als Verzicht darauf.
- Änderung der AGB: Die Anbieterin kann diese AGB mit einer Frist von sechzig (60) Tagen für die Zukunft anpassen. Benachteiligt die Änderung den Kunden spürbar, kann er innert dreissig (30) Tagen nach der Mitteilung auf das Datum des Inkrafttretens kündigen.
- Mitteilungen: Mitteilungen erfolgen an die im Angebot genannten Kontaktdaten oder, sonst, an den Sitz jeder Partei. Für die Anbieterin: info@netzeroswiss.ch.
- Sprache: Die Vertragsdokumente sind auf Französisch verfasst. Diese deutsche Fassung ist eine Übersetzung, die der Einfachheit halber zur Verfügung gestellt wird; bei Abweichungen ist allein die französische Fassung massgebend.
21. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der Vertrag untersteht Schweizer Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
Die Parteien suchen vor jedem Verfahren eine gütliche Lösung. Kommt keine Einigung zustande, ist ausschliesslicher Gerichtsstand der Sitz der Anbieterin in Zürich (Kanton Zürich), Schweiz, vorbehaltlich zwingender Gerichtsstände.
